AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Firma EXPOLINEAR und Verbrauchern
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Jörg Henning-Reinelt / EXPOLINEAR - UST-ID Nummer DE136408392 - (nachfolgend JHR genannt) und Verbrauchern.
1.2 Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 Entgegenstehende und von diesen AGB abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt und werden hiermit vorsorglich ausdrücklich widersprochen. Dieser Widerspruch gilt auch für den Fall, dass der Verbraucher für den Widerspruch eine besondere Form vorgeschrieben hat. Ist ein Widerspruch ausgeschlossen, so treten an die Stelle widersprechender Bedingungen die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Anerkennung abweichender Geschäftsbedingungen tritt nur dann ein, wenn ihre Anwendung schriftlich und ausdrücklich JHR bestätigt worden ist.
1.4 Individuelle, schriftlich fixierte Vereinbarungen gehen den allgemeinen Bedingungen in jedem Falle vor.
1.5 Es ist gestattet, diese Bedingungen bei Veröffentlichung aus dem Internet herunterzuladen und auszudrucken.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Die offerierten Waren und Dienstleistungen stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote von JHR gemäß § 145 BGB dar, sondern sind unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, eine verbindliche Bestellung aufzugeben.
2.2 Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Texte und Abbildungen in Verkaufsunterlagen und im Internet wird keine Gewähr übernommen. Mündliche Informationen, die außerhalb eines schriftlichen Auftrages erteilt werden, sind unverbindlich. Bereits erhaltene Texte und Abbildungen dienen lediglich der Information. Sie sind unverbindlich und entbinden nicht von einer eigenen Überprüfungspflicht.
2.3 Durch die Aufgabe einer Bestellung gibt der Verbraucher ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Mit der Auftragserteilung sichert der Verbraucher seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu.
2.4 Mit der Aufgabe der Bestellung werden diese AGB durch den Verbraucher anerkannt. Das Angebot des Verbrauchers wird mit Eingang bei JHR verbindlich. JHR ist berechtigt, innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen durch Zusendung oder Übergabe einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware das Angebot des Verbrauchers anzunehmen. Der Verbraucher verzichtet auf die Abgabe einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot des Verbrauchers als abgelehnt.
2.5 Sollte eine bestellte Ware nicht geliefert werden können, behält sich JHR vor, dem Verbraucher eine nach Preis und Qualität gleichwertige Ware durch Zusendung anzubieten. Dem Verbraucher steht es selbstverständlich frei, dieses Angebot anzunehmen.
2.6 Ergeben sich nach der Auftragsannahme begründete Bedenken gegen die Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit des Verbrauchers, ist JHR berechtigt, die Erfüllung des Vertrages entweder von einer Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz
Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen). Im Folgenden wird der Verbraucher über die gesetzlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechtes und die Folgen der Ausübung im Einzelnen belehrt (BGB §§ 312d und 312g).
3.1 Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
Im Falle eines Vertrags über die getrennte Warenlieferung im Rahmen einer einheitlichen Bestellung gilt:
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken gilt:
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.
Im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg gilt:
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie JHR (Expolinear / Jörg Henning-Reinelt, Dahlmannstraße 19, 10629 Berlin, Deutschland, Tel: (+49) 030 873 94 54, E-Mail: info @ expolinear.de) eindeutig über ihren Widerruf (zum Beispiel per Brief oder E-Mail) informieren. Sie können dafür folgendes Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An Expolinear / Jörg Henning-Reinelt, Dahlmannstraße 19, 10629 Berlin, E-Mail: info[at]expolinear.de
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ________________
— Bestellt am (*)/_________________/erhalten am (*) ____________________
— Ihr Name ____________________
— Ihre Adresse ____________________
— Ihre Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier) ____________________
— Datum ____________________
_____________
(*) Unzutreffendes streichen.
Druckversion Muster-Widerrufsformular als pdf
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3.2 Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen innerhalb von vierzehn Tagen herauszugeben.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie JHR über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an JHR (Expolinear / Jörg Henning-Reinelt, Dahlmannstraße 19, 10629 Berlin, Deutschland) zurückzusenden oder zu übergeben.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren sowie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren. Die Kosten für nicht paketversandfähige Waren werden auf höchstens etwa 120 EUR geschätzt. Die nicht paketversandfähigen Waren werden von JHR abgeholt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Unter "Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs, hat JHR Ihnen alle Zahlungen, die JHR von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von JHR angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei JHR eingegangen ist. JHR kann die Rückzahlung verweigern, bis JHR die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Für die Rückzahlung verwendet JHR dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3.3 Ausnahmen:
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei:
- BGB § 312g Punkt 1: Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- BGB § 312g Punkt 11: Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 4 Lieferbedingungen
4.1 Die Lieferung erfolgt mit Sendung ab Lager an die vom Verbraucher mitgeteilte Lieferadresse oder - wenn vereinbart - durch Abholung in den Geschäftsräumen von JHR durch den Verbraucher.
4.2 Die in einer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine stellen keine Fixtermine dar. Es handelt sich um ungefähre Angaben.
4.3 Beruhen Verzögerungen der Lieferungen auf Gründen, die JHR nicht zu vertreten hat (etwa: höhere Gewalt, Verschulden Dritter) wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Verbraucher wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Verzögerungen länger als 4 Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Weitere Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Sollte sich nach der Annahmebestätigung durch JHR die Nichtlieferbarkeit einer Ware ergeben, so ist JHR zum Rücktritt berechtigt. JHR verpflichtet sich, den Verbraucher unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
4.4 Im Falle eines von JHR verschuldeten Lieferverzuges steht dem Verbraucher ein Recht zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag zu, wenn er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung von 2 Wochen gesetzt hat, die mit Abgabe der Nachfristsetzung durch den Verbraucher zu laufen beginnt.
4.5 Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn JHR den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die erweiterte Haftung des § 287 BGB wird ausgeschlossen.
4.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist JHR berechtigt, die insoweit entstehenden Schäden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.7 Mit Übergabe und widerspruchsloser Annahme ggf. verspätet gelieferter Ware, gilt die Lieferung als frist- und ordnungsgemäß angenommen. Teillieferungen sind zulässig. Bei unberechtigter Verweigerung der Annahme auch von Teillieferungen tritt Schuldnerverzug ein; und JHR ist in solchen Fällen berechtigt, die angebotene Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers bei Dritten einzulagern oder (auch bei Eigenlagerung) die verkehrsüblichen Lagerkosten zu verlangen. Außerdem kann vor erneuter Anlieferung oder Lieferung weiterer Mengen auch bei abweichender Zahlungsvereinbarung Vorkasse oder Sicherstellung des Kaufpreises und der Lagerkosten verlangt werden. Die Kosten der Rücklieferung und einer erneuten Lieferung trägt der Käufer.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug
5.1 Alle genannten Preise verstehen sich inklusiv der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Kosten von Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung.
5.2 Fakturiert werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise, soweit nicht hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Es gilt die zum Fakturierungsdatum gültige Preisliste, alle davor liegenden Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Bei Lieferung in das Ausland übernimmt der Besteller die eventuell anfallenden Steuern und Zölle.
5.3 JHR behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und Bestellungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme/ oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.
5.4 Der Kaufpreis wird fällig, sobald die Bestellung von JHR bestätigt wurde oder die bestellte Ware bei dem Verbraucher angeliefert wurde.
5.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, kommt der Verbraucher spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. Im Übrigen tritt Verzug ein, wenn eine fällige Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der von JHR gesetzten Zahlungsfrist beglichen wird. Reparatur/Service - und Ersatzteil-Rechnungen sind sofort bar ohne Abzug fällig.
5.6 Ab Verzug der Rechnungsbeträge werden Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die bestellte bzw. gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von JHR.
6.2 Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Verwendung, Sicherungsübereignung, sonstige Verfügungen ohne Einwilligung von JHR nicht zulässig.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Der Verbraucher wird aufgefordert, dem Spediteur oder Frachtführer gegenüber offensichtliche Mängel umgehend anzuzeigen. Tatbestandsaufnahmen sind bei der Endladung der Ware beim Frachtführer zu beantragen.
7.2 Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei JHR angezeigt werden, sofern die Liefer- und Spediteur-Unternehmen keine anderen Anzeigepflichten vorgeben und diese dem Verbraucher mit Lieferung mitgeteilt wird.
7.3 Versteckte Mängel sind nach der Kenntnisnahme durch den Verbraucher unter Einhaltung der maximalen Anzeigefrist von 2 Jahren nach der Lieferung anzuzeigen.
Beim Verkauf gebrauchter Güter beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung.
7.4 Zur Geltendmachung von Gewährleistungen ist eine Urkunde im Original über den Kaufvertrag (wie z.B. die Rechnung und der Lieferschein) vorzulegen.
7.5 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird JHR die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach Wahl von JHR nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist JHR stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
7.6 Der Gewährleistungsanspruch des Verbrauchers erstreckt sich nach der Wahl von JHR entweder auf die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung. Dem Verbraucher bleibt das Recht vorbehalten, im Falle von zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen und/oder Nacherfüllungen den Kaufpreis zu mindern oder von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Der Verbraucher hat die beanstandete Ware zur Verfügung zu halten und nach Rücksprache mit JHR diese ordnungsgemäß verpackt und bei Verlangen von JHR ausreichend versichert auf Kosten und Gefahr von JHR an diesen zurückzusenden, wenn durch JHR eine Nachbesserung erfolgen soll.
Sollte eine Ersatzlieferung vereinbart werden, ist der Verbraucher nach Erhalt der Ersatzlieferung verpflichtet, die mangelhafte Wahre ordnungsgemäß verpackt und bei Verlangen von JHR ausreichend versichert auf die Gefahr und die Kosten von JHR an diesen zurückzusenden.
7.7 Der Anspruch des Verbrauchers auf Leistung eines Schadensersatzanspruches ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Verbrauchers vor, die auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung von JHR oder eines gesetzlichen Vertreters von JHR zurückzuführen ist oder sonstige Schäden die auf einer einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JHR oder eines gesetzlichen Vertreters von JHR beruhen, dann gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.8 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
§ 8 Gewährleistung Zusatzbedingungen
8.1 Zusatzbedingungen Natursteine, wie sie beispielsweise in der Lautsprecherproduktion verwendet werden (ergänzend zu §7):
Natursteine sind einzigartige Baustoffe. Sie unterliegen deshalb individuellen Schwankungen. Natursteine können in Ihren technischen Eigenschaften aufgrund der stark variierenden Mineralbestandteile unterschiedlich sein. Schwankungen der Farben, Quarzadern, gelegentlich vorkommenden Rostflecken, Poren, Zeichnungsunterschiede sowie Einsprengungen bedeuten keine Wertminderung, sondern zeigen die Einzigartigkeit des Materials. Diese Schwankungen sind somit kein Grund für Mängelrügen. Verfärbungen die für den Laien lediglich wie Rost (Limonit) aussehen, sind kein Mangel. Auch beim Verkauf übermittelte Bilder, Farbprospekte oder Muster stellen keine Zusicherung für Farbe und Beschaffenheit von Natursteinen dar, da sie das zu liefernde Material nicht genau charakterisieren können (handelsüblich). Schichtungen, Schieferungen, Maserungen und Linien können verschieden stark, verschiedenartig, in verschiedene Richtungen oder gleich gerichtet, von Naturstein zu Naturstein auftreten. Unebenheiten treten bei Spaltmaterialien grundsätzlich immer auf. Diese Unebenheiten sind unterschiedlich stark (hoch) in ihrer Ausprägung. Auch innerhalb einer Lieferung können durch Unterschiede in Gefüge und Struktur, oder bedingt durch Handarbeit, Unterschiede in der „Rauheit“, bei Materialstärken und Kantenausführungen auftreten.
Für die vorgenannten Bedingungen können keine Mängelansprüche geltend gemacht werden. Es gilt sinngemäß der §7 Ziff. 8.
§ 9 Sonderbedingungen Serviceleistungen / Reparaturen
9.1 Reparaturversand: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der reparierten Sache (im Folgenden als „Gerät“ bezeichnet) geht spätestens mit Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber der Serviceleistung /Reparatur über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des zu reparierenden Gerätes vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
9.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
9.3 Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist in jedem Fall der Eingang des Geldes bei JHR maßgeblich.
9.4 Eingelieferte Geräte gelten - unabhängig vom defekten Bereich - als Gebrauchtwaren mit durchschnittlichem Erhaltungszustand. Abweichendes ist gesondert auf dem Serviceannahmeschein zu erfassen.
9.5 Sind bei Service-Leistungen bzw. Reparaturen Eingriffe oder Veränderungen in die Substanz des Gerätes des Auftraggebers im Rahmen des Auftrages notwendig, so erklärt sich der Auftraggeber ohne weitere Informationspflicht des Ausführenden damit einverstanden, soweit eine technisch einwandfreie Funktion gewährleistet ist. Bei der Reparatur ausgebaute defekte Altteile werden mit Rückgabe des reparierten Gerätes zurückgegeben, soweit dies im Rahmen der Reparaturausführung möglich ist.
9.6 Durch Reparaturen kann es in Einzelfällen zu optischen Beeinträchtigungen oder Veränderungen der Geräte oder Reparaturteile kommen. Der Auftraggeber erklärt sich ohne weitere Informationspflicht des Ausführenden damit einverstanden. Für mögliche optische Beeinträchtigungen als Folge einer Reparatur übernimmt JHR keine Gewährleistung oder Sachmängelhaftung, soweit eine technisch einwandfreie Funktion gewährleistet ist.
9.7 Für Lautsprecher oder Lautsprecherchassis, die durch physikalische Überbeanspruchung und dessen Folgen beschädigt und anschließend repariert wurden, übernimmt JHR keine Gewährleistung oder Sachmängelhaftung.
9.8 Aufbewahrung: Reparierte aber nicht bezahlte Kundengeräte oder Geräte, deren Reparatur nach Kostenvoranschlag nicht gewünscht wird, werden nach Ablauf von 6 Wochen nach Mitteilung (diese erfolgt je nach den vom Kunden zur Verfügung gestellten Kontaktdaten) über die Reparatur-Fertigstellung oder des Kostenvoranschlages fachgerecht entsorgt, bzw. einer neuen Verwendung zugeführt. Ein Wertausgleich erfolgt in diesen Fällen nicht.
9.9 Reparierte und bezahlte Kundengeräte werden 6 Wochen nach Mitteilung (diese erfolgt je nach den vom Kunden zur Verfügung gestellten Kontaktdaten) kostenlos aufbewahrt. Die Aufbewahrungskosten darüber hinaus bis zu 6 Monaten werden dem Kunden gemäß üblicher Lagerkosten in Rechnung gestellt. Nach Ablauf von 6 Monaten wird die Ware fachgerecht entsorgt oder einer neuen Verwendung zugeführt. Ein Wertausgleich erfolgt in diesen Fällen nicht.
9.10 Ergänzend zu diesen Sonderbedingungen gelten die allgemeinen Bedingungen dieser AGB.
§ 10 Hinweis nach dem Batteriegesetz
Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien* oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, den Endverbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet.
Sie können Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle bzw. am Versandlager oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben.
Sie können Batterien auch per Post in geeigneter Verpackung an den Verkäufer zurücksenden.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Batterie-Mülltonne = Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Die vorstehenden Hinweise hängen in unseren Geschäftsräumen aus und liegen auch der jeweiligen Warensendung in Schriftform bei.
*Hinweis: Sie können bei uns keine Batterien erwerben.
Wir liefern ausschließlich Produkte von Herstellern, die Ihre Registrierungspflichten zum Batteriegesetz erfüllen.
Sollten Sie Geräte dieser Hersteller mit Batterien bei uns erwerben, können Sie uns die gebrauchten Batterien selbstverständlich zurückgeben.
§ 11 Sonstiges
10.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für beide Teile der Geschäftssitz von JHR in Berlin.
10.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die - gesetzlich zulässige - angemessene Regelung, die dem verfolgten Zweck, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, am nächsten kommt.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Firma EXPOLINEAR und und Gewerbetreibenden sowie Unternehmen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Jörg Henning-Reinelt / EXPOLINEAR - UST-ID Nummer DE136408392 - (nachfolgend JHR genannt) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt JHR nur an, wenn JHR ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Gültig sind die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden AGB von JHR.
1.3 Individuelle, schriftlich fixierte Vereinbarungen gehen den allgemeinen Bedingungen in jedem Falle vor.
1.4 Es ist gestattet, diese Bedingungen bei Veröffentlichung aus dem Internet herunterzuladen und auszudrucken.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Die offerierten Waren stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote von JHR gemäß § 145 BGB dar, sondern sind unverbindliche Aufforderungen an den Besteller, eine verbindliche Warenbestellung aufzugeben.
2.2 Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Texte und Abbildungen in Verkaufsunterlagen und im Internet wird keine Gewähr übernommen. Mündliche Informationen, die außerhalb eines schriftlichen Auftrages erteilt werden, sind unverbindlich. Bereits erhaltene Texte und Abbildungen dienen lediglich der Information. Sie sind unverbindlich und entbinden nicht von einer eigenen Überprüfungspflicht.
2.3 An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behält sich JHR Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn JHR seine ausdrückliche Zustimmung erteilt.
2.4 Durch die Aufgabe einer Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Mit der Auftragserteilung sichert der Besteller seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit zu. Mit der Aufgabe der Bestellung werden die AGB durch den Besteller anerkannt. Das Angebot des Bestellers wird mit Eingang bei JHR verbindlich.
2.5 JHR ist berechtigt, innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware das Angebot des Bestellers anzunehmen. Der Besteller verzichtet auf die Abgabe einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot des Bestellers als abgelehnt.
2.6 Ergeben sich nach der Auftragsannahme begründete Bedenken gegen die Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit des Unternehmers, ist JHR berechtigt, die Erfüllung des Vertrages entweder von einer Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Preise und Zahlungen
3.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Werk zuzüglich der gesetzlichen MwSt. in jeweils gültiger Höhe. Die Kosten des Versands werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Fakturiert werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise, soweit nicht hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Es gilt die zum Fakturierungsdatum gültige Preisliste, alle davor liegenden Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Bei Lieferung in das Ausland übernimmt der Besteller die eventuell anfallenden Steuern und Zölle.
3.3 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto und ohne Abzüge zu erfolgen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Reparatur- und Ersatzteil-Rechnungen sind sofort bar ohne Abzug fällig.
3.4 Entgeltminderungen sind nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sie werden dann nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind. Andere Zahlungsmittel als Bargeld werden erfüllungs-halber und nicht an erfüllungsstatt angenommen. JHR ist nicht zur Annahme verpflichtet. Eine Annahme bedeutet grundsätzlich keine Stundung der ursprünglichen Forderung.
3.5 Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Der Käufer kommt bei Überschreitung der festgesetzten Zahlungstermine ohne Mahnung in Verzug. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechtertragsabschluss
4.1 Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Rückhaltungsrechts ist der Besteller nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit, Lieferbedingungen
5.1 Die Lieferung erfolgt mit Sendung ab Lager an die vom Unternehmer mitgeteilte Lieferadresse.
5.2 Die in einer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine stellen keine Fixtermine dar. Es handelt sich um ungefähre Angaben.
5.3 Der Beginn der von JHR angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verschuldet er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist JHR berechtigt, die insoweit entstehenden Schäden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser in den Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.5 Beruhen Verzögerungen der Lieferungen auf Gründen, die JHR nicht zu vertreten hat (etwa: höhere Gewalt, Verschulden Dritter) wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Unternehmer wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Verzögerungen länger als 4 Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Weitere Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
5.6 Sollte sich nach der Annahmebestätigung durch JHR die Nichtlieferbarkeit einer Ware ergeben, so ist JHR zum Rücktritt berechtigt. JHR verpflichtet sich, den Unternehmer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
5.7 Im Falle eines von JHR verschuldeten Lieferverzuges steht dem Unternehmer ein Recht zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag zu, wenn er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung von 2 Wochen gesetzt hat, die mit Abgabe der Nachfristsetzung durch den Unternehmer zu laufen beginnt.
5.8 Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Unternehmer nur verlangen, wenn JHR den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die erweiterte Haftung des § 287 BGB wird ausgeschlossen.
§ 6 Gefahrenübergang bei Versendung
6.1 Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werk/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 JHR behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen auch wenn sich JHR nicht ausdrücklich darauf beruft. JHR ist berechtigt, die Sache zurückzunehmen, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhält.
7.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
7.3 Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller unverzüglich JHR zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder durch sonstige Eingriffe Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtliche und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den JHR entstandenen Ausfall.
7.4 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung und Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an JHR in Höhe des mit JHR vereinbarten Faktura- Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von JHR, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. JHR wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Öffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
7.5 Die Be-und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag von JHR. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrechts des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, JHR nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt JHR das Miteigentum im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache von JHR zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in dieser Weise erfolgt, dass die Sache des Herstellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Erstellter JHR anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für JHR bewahrt. Zur Sicherung der Forderung von JHR gegen die Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an JHR ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltswaren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die Abtretungserklärung wird schon jetzt angenommen.
7.6 Die JHR zustehenden Sicherheiten werden frei, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
§ 8 Gewährleistung- und Mängelrüge sowie Rücktritt/Herstellerregress
8.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von JHR gelieferten Ware bei dem Besteller. Beim Verbrauch gebrauchter Güter wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Vorstehende Bedingungen gelten nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt oder andere Zeiträume mit JHR schriftlich vereinbart sind.
Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von JHR oder eines gesetzlichen Vertreters von JHR beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Sonstige Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Für Produkte mit Garantieurkunden gelten zusätzlich dort fixierten Bedingungen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung einzuholen.
8.3 Zur Geltendmachung von Gewährleistungen ist eine Urkunde im Original über den Kaufvertrag (Erstverkaufs-Rechnung und Lieferschein) vorzulegen.
8.4 Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, so wird die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach der Wahl von JHR nachgebessert oder eine Ersatzware geliefert. Es ist JHR die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Rückrufansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
8.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Der Unternehmer hat die beanstandete Ware zur Verfügung zu halten und nach Rücksprache mit JHR diese ordnungsgemäß verpackt und bei Verlangen von JHR ausreichend versichert auf Kosten und Gefahr von JHR an diesen zurückzusenden, wenn durch JHR eine Nachbesserung erfolgen soll. Sollte eine Ersatzlieferung vereinbart werden, ist der Unternehmer nach Erhalt der Ersatzlieferung verpflichtet, die mangelhafte Ware ordnungsgemäß verpackt und bei Verlangen von JHR ausreichend versichert auf die Gefahr und Kosten von JHR an diesen zurückzusenden.
8.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8.7 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die von JHR gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verfrachtet worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8.8 Rücktrittansprüche des Bestellers gegen JHR bestehen nur in soweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rücktrittanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziff. 7.
§ 8a Gewährleistung Zusatzbedingungen
8a.1 Zusatzbedingungen Natursteine, wie sie beispielsweise in der Lautsprecherproduktion verwendet werden (ergänzend zu §8):
Natursteine sind einzigartige Baustoffe. Sie unterliegen deshalb individuellen Schwankungen. Natursteine können in Ihren technischen Eigenschaften aufgrund der stark variierenden Mineralbestandteile unterschiedlich sein. Schwankungen der Farben, Quarzadern, gelegentlich vorkommenden Rostflecken, Poren, Zeichnungsunterschiede sowie Einsprengungen bedeuten keine Wertminderung, sondern zeigen die Einzigartigkeit des Materials. Diese Schwankungen sind somit kein Grund für Mängelrügen. Verfärbungen die für den Laien lediglich wie Rost (Limonit) aussehen, sind kein Mangel. Auch beim Verkauf übermittelte Bilder, Farbprospekte oder Muster stellen keine Zusicherung für Farbe und Beschaffenheit von Natursteinen dar, da sie das zu liefernde Material nicht genau charakterisieren können (handelsüblich). Schichtungen, Schieferungen, Maserungen und Linien können verschieden stark, verschiedenartig, in verschiedene Richtungen oder gleich gerichtet, von Naturstein zu Naturstein auftreten. Unebenheiten treten bei Spaltmaterialien grundsätzlich immer auf. Diese Unebenheiten sind unterschiedlich stark (hoch) in ihrer Ausprägung. Auch innerhalb einer Lieferung können durch Unterschiede in Gefüge und Struktur, oder bedingt durch Handarbeit, Unterschiede in der „Rauheit“, bei Materialstärken und Kantenausführungen auftreten.
Für die vorgenannten Bedingungen können keine Mängelansprüche geltend gemacht werden. Es gilt sinngemäß der §8 Ziff. 6.
§ 9 Sonderbedingungen Serviceleistungen / Reparaturen
9.1 Reparaturversand: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der reparierten Sache (im Folgenden als „Gerät“ bezeichnet) geht spätestens mit Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber der Serviceleistung /Reparatur über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des zu reparierenden Gerätes vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
9.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
9.3 Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist in jedem Fall der Eingang des Geldes bei JHR maßgeblich.
9.4 Eingelieferte Geräte gelten - unabhängig vom defekten Bereich - als Gebrauchtwaren mit durchschnittlichem Erhaltungszustand. Abweichendes ist gesondert auf dem Serviceannahmeschein zu erfassen.
9.5 Sind bei Service-Leistungen bzw. Reparaturen Eingriffe oder Veränderungen in die Substanz des Gerätes des Auftraggebers im Rahmen des Auftrages notwendig, so erklärt sich der Auftraggeber ohne weitere Informationspflicht des Ausführenden damit einverstanden, soweit eine technisch einwandfreie Funktion gewährleistet ist. Bei der Reparatur ausgebaute defekte Altteile werden mit Rückgabe des reparierten Gerätes zurückgegeben, soweit dies im Rahmen der Reparaturausführung möglich ist.
9.6 Durch Reparaturen kann es in Einzelfällen zu optischen Beeinträchtigungen oder Veränderungen der Geräte oder Reparaturteile kommen. Der Auftraggeber erklärt sich ohne weitere Informationspflicht des Ausführenden damit einverstanden. Für mögliche optische Beeinträchtigungen als Folge einer Reparatur übernimmt JHR keine Gewährleistung oder Sachmängelhaftung, soweit eine technisch einwandfreie Funktion gewährleistet ist.
9.7 Für Lautsprecher oder Lautsprecherchassis, die durch physikalische Überbeanspruchung und dessen Folgen beschädigt und anschließend repariert wurden, übernimmt JHR keine Gewährleistung oder Sachmängelhaftung.
9.8 Aufbewahrung: Reparierte aber nicht bezahlte Kundengeräte oder Geräte, deren Reparatur nach Kostenvoranschlag nicht gewünscht wird, werden nach Ablauf von 6 Wochen nach Mitteilung (diese erfolgt je nach den vom Kunden zur Verfügung gestellten Kontaktdaten) über die Reparatur-Fertigstellung oder des Kostenvoranschlages fachgerecht entsorgt, bzw. einer neuen Verwendung zugeführt. Ein Wertausgleich erfolgt in diesen Fällen nicht.
9.9 Reparierte und bezahlte Kundengeräte werden 6 Wochen nach Mitteilung (diese erfolgt je nach den vom Kunden zur Verfügung gestellten Kontaktdaten) kostenlos aufbewahrt. Die Aufbewahrungskosten darüber hinaus bis zu 6 Monaten werden dem Kunden gemäß üblicher Lagerkosten in Rechnung gestellt. Nach Ablauf von 6 Monaten wird die Ware fachgerecht entsorgt oder einer neuen Verwendung zugeführt. Ein Wertausgleich erfolgt in diesen Fällen nicht.
9.10 Ergänzend zu diesen Sonderbedingungen gelten die allgemeinen Bedingungen dieser AGB.
§ 10 Exporte
10.1 Die Weiterveräußerung nicht ausdrücklich für den Export bestimmter Ware für den mittelbaren oder unmittelbaren Versand in Länder innerhalb und außerhalb der EU ohne schriftliche Einwilligung von JHR ist unzulässig. Der Käufer verpflichtet sich, die Einhaltung dieser Bestimmung auch seinen Abnehmern aufzuerlegen. Bei Zuwiderhandlungen ist JHR berechtigt, den Käufer für den entstandenen Schaden regresspflichtig zu machen.
§ 11 Sonstiges
11.1 Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegend dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von JHR, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
11.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zur Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. die diese Lücke ausfüllt.